Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Optionen zur Deaktivierung Ihrer eBox-Zustimmung:
Falls Sie Ihre eBox auf der Seite „My eBox“ konsultieren, deaktivieren Sie Ihre eBox am besten über Ihr „My-eBox-Profil“.
Gehen Sie hierfür wie folgt vor:
- Melden Sie sich auf https://mycitizenebox.belgium.be/myebox/ mit einem digitalen Schlüssel Ihrer Wahl (z. B. eID, itsme®) an.
- Klicken Sie oben auf dieser Seite auf „Profil“.
- Klicken Sie im Menü oben links auf die Schaltfläche „Meine eBox deaktivieren“.
- Es öffnet sich ein zusätzliches Fenster, in dem Sie die Deaktivierung Ihres My-eBox-Kontos bestätigen können. Wenn Sie bestätigen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche „My eBox deaktivieren“.
Verwenden Sie die eBox über einen anderen Dienstleister (Mijn Burgerprofiel, Doccle, KBC, Trusto oder IRISbox)?
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Dienstleister (z. B. über dessen Helpdesk oder Kundenservice) zu kontaktieren, der Ihnen weitere Informationen bereitstellen kann, wie Sie Ihre Zustimmungen auf seiner Plattform verwalten können.
Des Weiteren bestehen die folgenden Alternativen zur Deaktivierung Ihrer eBox:
Alternative 1: digital und mit sofortiger Wirkung
Im Rahmen der Verwaltung Ihrer mit Ihren digitalen Schlüsseln verknüpften Zustimmungen können Sie auch wie folgt vorgehen:
- Melden Sie sich auf https://iamapps.belgium.be/sma/selfManagement/myApplications mit einem digitalen Schlüssel Ihrer Wahl (z. B. eID, itsme®, Code per SMS) an.
- Dort finden Sie eine Liste aller eBox-Dienstleister. Wenn Sie eine eBox-Zustimmung aktiviert haben, sehen Sie unter dem Logo des entsprechenden Dienstleisters die Schaltfläche „Zustimmung widerrufen“.
- Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um die Zustimmung mit sofortiger Wirkung zu löschen. Wiederholen Sie dieses Verfahren, wenn Sie Zustimmungen für mehrere Dienstleister widerrufen möchten.
Alternative 2: postalisch
Sie haben die Möglichkeit, Ihre eBox per Übermittlung eines unterzeichneten, datierten und an den FÖD BOSA adressierten Schreibens, dem eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises beiliegt, zu deaktivieren.
ACHTUNG: Es ist notwendig, dass die mitgeschickte Kopie Ihres Personalausweises von ausreichender Qualität ist. Außerdem ist es wichtig, dass die angegebene Adresse ausreichend lesbar geschrieben ist.
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags auf Deaktivierung bis zu 30 Tage nach Eingang des Schreibens in Anspruch nehmen kann. Verwenden Sie für dieses Schreiben bitte das nachfolgende Muster und geben Sie ihre vollständigen Kontaktdaten an, damit wir Sie nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags auf Deaktivierung entsprechend in Kenntnis setzen können.
Wichtig: Solange Ihr Antrag auf Deaktivierung der eBox noch nicht bearbeitet ist, erhalten Sie möglicherweise weiterhin Nachrichten über die eBox. Diese behalten dieselbe rechtliche Wirkung, als wenn sie Ihnen in Papierform zugestellt worden wären. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags und der Deaktivierung Ihrer eBox erhalten Sie keine Nachrichten mehr über die eBox, da die betreffenden Absender in Kenntnis gesetzt werden, dass Sie die eBox nicht mehr nutzen; diese verwenden dann einen alternativen Kanal, um Ihnen ihre Nachrichten zukommen zu lassen (zum Beispiel postalisch).